Wenn Mitarbeitende länger krank sind, sieht sich der Arbeitgeber manchmal mit dem Wunsch auf Wiedereingliederung konfrontiert. Zugleich hört der Arbeitgeber immer öfter vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement und fragt sich: Handelt es sich bei diesen beiden Begriffen um das Gleiche ? Hierüber spricht am 18.06.2024 unser Mitglied, Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht. Sie wird auch die Möglichkeiten für Arbeitgeber erörtern und die Risiken, wenn sie sich nicht auf eine Wiedereingliederung einlassen und / oder kein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Man kann schon ahnen. Beides ist nicht das Gleiche.
10-Minuten-Vortrag vom 18.06.2024
Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
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64404 BickenbachTelefon: 06257 944844
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