Die obersten Gerichte im Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgericht (BAG), Europäischer Gerichtshof (EuGH) und die Landesarbeitsgerichte, haben 2024 die Rechtsprechung weiter entwickelt. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Goldschmidt hat einen Überblick über die Entwicklungen im Jahr 2024 gegeben. Zum Beispiel müssen Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit Nachrichten des Arbeitgebers zur nächsten Einsatzzeit auch via SMS oder anderer digitaler Kanäle, die miteinander vereinbart sind, zur Kenntnis nehmen und beachten. Auch die Probezeit ist in der Diskussion der obersten Arbeitsgerichte, ohne das bisher eine höchstrichterliche Entscheidung Klarheit gibt. Arbeitgeber sollten schon jetzt beachten, dass die Dauer einer Probezeit in angemessenem Verhältnis zur Dauer einer Befristung des Arbeitsvertrages steht. Wieder einmal hat der EuGH seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass Teilzeitbeschäftigte gleich zu behandeln sind wie Vollzeitkräfte, ansonsten handelt es sich um unzulässige Diskriminierung.
Für 2025 ist das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) angekündigt, das auch im Arbeitsrecht zu Änderungen führt. Soweit die Gesetze keine Schriftform, also von Hand geführte Unterschrift unter einen Text verlangt, ist künftig auch die elektronische oder Textform zulässig. Das gilt weiterhin nicht für Kündigungen, Aufhebungsverträge und befristete Arbeitsverträge. Sie müssen von Hand unterschrieben sein. Ob das BEG IV eine wirkliche Entlastung von Bürokratie ist, zweifelt Rechtsanwältin Goldschmidt doch sehr an. In jedem Fall steigt ab Januar der Mindestlohn auf 12,82 € und die Minijobgrenze auf 556,00 €.
10-Minuten-Vortrag vom 10.12.2024
Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
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