Vortrag zum Thema „Gleichbehandlung – Rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung“ von Andrea Goldschmidt

Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt nahm das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.2023 (Az. 8 AZR 450/21) zum Anlass, sich in ihrem 10-Minuten-Vortrag am 28.02.2023 mit dem Equal Pay-Grundsatz und anderen Diskriminierungs-Tatbeständen aus dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu befassen.

Das Urteil macht deutlich, dass das individuelle Verhandlungsgeschick eines Arbeitnehmers nicht vor Nachforderungen und Schadensersatz benachteiligter Arbeitnehmer schützt. Das Risiko für Arbeitgeber ist die Beweislastumkehr.

Die Folgen des Urteils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden von unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht erläutert.

10-Minuten-Vortrag vom 28.02.2023

Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
Darmstädter Straße 1
64404 Bickenbach

Telefon: 06257 944844
kanzlei@reuther-goldschmidt.de
www.reuther-goldschmidt.de

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