Mancher denkt, dass es ausreicht, Gesellschafter zu sein, um dann als Geschäftsführer einer GmbH den Status eines Selbständigen zu haben. Das wird gern genutzt, um z.B. in eine private Krankenversicherung zu wechseln oder eben seine Altersversorgung selbst in die Hand zu nehmen, teils aber sich zu sparen.
Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt wird unserem Team heute von ihren Fällen berichten. Sie ist als Fachanwältin für Sozialrecht derzeit wieder zunehmend damit konfrontiert, dass die Sozialversicherung den Status im Einzelfall völlig anders einschätzt, als die Betroffenen selbst und so beispielsweise in Betriebsprüfungen Sozialversicherungsbeiträge für vier Jahre nachfordert mit entsprechenden Folgen für die Unternehmen.
10-Minuten-Vortrag vom 25.04.2023
Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
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64404 BickenbachTelefon: 06257 944844
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