Teamtreffen 4.7.2017

Vortrag: von Kietzell Spinnler Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB

Außergewöhnliche Belastungen, wie Gesundheitsaufwendungen, wirken sich steuerlich aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. In jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen wurde einerseits die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestätigt, andererseits die Berechnungsmethode geändert. Die bisher in diesem Punkt vorläufig ergangenen Veranlagungen bieten vielen Steuerzahlern Chancen auf nachträgliche Erstattungen.