Zulässige und weniger zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Wie sieht es mit Ihrem Kinderwunsch aus ? Sind Sie in der Gewerkschaft ? Ist bei Ihnen eine Schwerbehinderung anerkannt ? Solche und ähnliche Fragen bewegen Arbeitgeber, aber wie sieht es im Bewerbungsgespräch aus ? Dürfen diese Fragen gestellt werden und muss der Bewerber / die Bewerberin sie ehrlich beantworten ?
Über diese Fragen hat Rechtsanwältin Goldschmidt in unserer Sitzung gesprochen, hingewiesen auf das Diskriminierungsverbot und die Folgen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sie informierte uns über zulässige und unzulässige Fragen und darüber, dass die sich bewerbende Person auf unzulässige Fragen falsch antworten darf, ohne das daraus für sie negative Folgen entstehen können. Es entspann sich eine rege Diskussion.
Im Ergebnis konnten die Anwesenden mitnehmen, dass das Fragerecht im Bewerbungsgespräch im direkten Bezug zur ausgeschriebenen Tätigkeit stehen muss. Bewerbungsgespräche dienen der Einschätzung von Qualifikation und Eignung für die betreffende Stelle. Die oben genannten Fragen sind regelmäßig nicht zulässig und können Schadensersatzansprüche auslösen.
10 Minuten Vortrag vom 05.08.2025
Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
Darmstädter Straße 1
64404 BickenbachTelefon: 06257 944844
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