Neues vom Steuerberater

Anhand eines kürzlich vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Falles hat Herr von Kietzell die Vorschrift zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beleuchtet. Eine Steuergutschrift in Höhe von € 1.200 jährlich kann nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen abgezogen werden. Das erfreut nicht nur Mieter und Wohnungs- und Hauseigentümer, sondern fördert auch die heimischen handwerklichen Betriebe.