Krankheit als Kündigungsgrund? – Andrea Goldschmidt

Krankheit als Kündigungsgrund?

 

Wichtiges für Unternehmer, die mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und häufig mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer zu tun haben, referiert unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Goldschmidt aus Bickenbach. Sie informiert über die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung. Nicht zuletzt muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anbieten und überdies die Interessen des Arbeitnehmers ebenso abwägen, wie seine eigenen und das alles in der Regel ohne konkrete Kenntnis der Gesundheitssituation des Arbeitnehmers. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen häufigen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen. Eine schwierige Gemengelage und erhebliche Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht an die krankheitsbedingte Kündigung stellt, sind der Hintergrund des heutigen Vortrags der schon mehr als 30 Jahre im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwältin Goldschmidt.

10 Minuten Vortrag vom 6.05.2025

Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
Darmstädter Straße 1
64404 Bickenbach

Telefon: 06257 944844
kanzlei@reuther-goldschmidt.de
www.reuther-goldschmidt.de

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