Mit einer Fülle von Maßnahmen wird aktuell versucht, den von Schließungen und von Umsatzeinbrüchen betroffenen Unternehmen zu helfen. Die Antragsverfahren dazu sind erfahrungsgemäß aufwendig und träge. Sofort wirksame Liquiditätshilfen können auch durch steuerliche Hilfsmaßnahmen erlangt werden, erläutert Steuerberater Egbert von Kietzell in seinem Online-Vortrag. Die Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, die Stundung von fälligen Steuerzahlungen und die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen können aktuell erleichtert beim Finanzamt beantragt werden.