Entwicklung des Kündigungsschutzprozesses angesichts des Personalmangels – Andrea Goldschmidt

Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt, die seit fast 30 Jahren als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig ist, stellt erhebliche Veränderungen in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht fest. Hintergrund ist nicht zuletzt der Mangel an Personal. So können Mitarbeiter schneller wieder Arbeit finden, was den Arbeitgeber veranlasst darüber nachzudenken, ob im Gütetermin wirklich eine Abfindung diskutiert werden muss. So mancher Arbeitgeber lässt es darauf ankommen und führt den Prozess bis zu Ende. Stellt das Gericht dann rechtskräftig fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche erklären, ob er in das alte Arbeitsverhältnis zurückkehrt. Und spätestens hier wird dann deutlich, ob der Arbeitnehmer nicht schon vorher wieder Arbeit gefunden hat und damit das Risiko des Annahmeverzugslohns u.U. auch längst minimiert ist. Dazu kommt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit wenigen Jahren, die dem Arbeitgeber einiges an die Hand gibt, um das Risiko des Annahmeverzugslohns zu reduzieren. Rechtsanwältin Goldschmidt hält unser Team auf dem neusten Stand der Rechtsprechung und beantwortet Fragen dazu.

10-Minuten-Vortrag vom 27.08.2024

Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
Darmstädter Straße 1
64404 Bickenbach

Telefon: 06257 944844
kanzlei@reuther-goldschmidt.de
www.reuther-goldschmidt.de

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