Arbeitsrecht – ganz praktisch am Fall – Bitte informieren Sie Ihren Anwalt vollständig – Andrea Goldschmidt

Der Klassiker: Der Unternehmer will, dass dem Arbeitnehmer sofort fristlos gekündigt wird. Einen solchen Fall stellte uns Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, bei unserem heutigen Treffen vor. Der Unternehmer, langjähriger Mandant von ihr, schickte mit der Bitte, eine fristlose Kündigung zu formulieren, den befristeten Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit. Vor diesem Hintergrund wurde von Anwalt und Mandant entschieden, wie weiter vorzugehen ist, ob nun erst die Abmahnung, wie üblicherweise oder, ob gleich fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt werden sollte.

Da der übermittelte Arbeitsvertrag eine Probezeit vorsah und diese gerade noch lief, wurde eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung verfasst und der Mandant informiert, dass die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht wohl nicht halten werde, aber durch die noch laufende Probezeit die hilfsweise ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis spätestens 14 Tage später enden lassen würde.

Im Kündigungsschutzverfahren wurde dann offenbar, dass der beurteilte Arbeitsvertrag nicht der erste Arbeitsvertrag mit diesem Arbeitnehmer war und damit änderte sich die Sachlage ganz grundsätzlich. Es wird nun leider deutlich teurer für den Unternehmer wegen Verzugslohn. Bilanz: Informieren Sie Ihren Anwalt im Arbeitsrecht bitte vollständig und zwar vor Ausspruch einer Kündigung.

10-Minuten-Vortrag vom 05.03.2024

Anwaltsbüro Reuther & Goldschmidt
Andrea Goldschmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
Darmstädter Straße 1
64404 Bickenbach

Telefon: 06257 944844
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