04.12.2018 Vortrag: Andrea Goldschmidt von RA Reuther und Goldschmidt

Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt nutzte die Gelegenheit aktueller Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus dem November 2018, um das PEN Team und seine Gäste ganz praktisch über das Urlaubsrecht und seine Entwicklung seit gut 10 Jahren zu informieren.
 
Schwerpunktmäßig referierte sie die Urteile in den Rechtssachen C-619/16 und C-684/16 und die sich daraus ergebenden Folgen und vor allem Handlungspflichten für die Arbeitgeber. Denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die ihm zustehenden Urlaubstage nicht allein deshalb verliert, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Der Europäische Gerichtshof schreibt, dass Ansprüche nur untergehen können, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber z.B. durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wurde, die fraglichen Urlaubstage rechtzeitig zu nehmen, was der Arbeitgeber beweisen muss. Der Arbeitgeber muss also aktiv werden.
 
Welche Relevanz in der Praxis das zweite Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2018 gewinnen wird, wonach Urlaubsansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen und abzugelten sind, bleibt abzuwarten.

Andrea Goldschmidt